Gestaltungsvorteil durch offene Sacheinlage in eine Personen- gesellschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft? – Eine ertragsteuerliche Vorteilhaftigkeitsanalyse zu § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG

Abstract

 

Die von § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG sanktionierte offene Einlage eines Einzelwirtschaftsguts mit stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in eine Personen- gesellschaft mit Beteiligung einer Kapitalgesellschaft kann in bestimmten Konstellationen gegenüber der unmittelbaren Veräußerung des Wirtschaftsguts ertragsteuerlich vorteilhaft sein, soweit die natürliche Person an der aus der Übertragung folgenden Wertänderung der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft partizipiert. Allerdings resultiert die ertragsteuerliche Vorteilhaftigkeit der Einlagegestaltung maßgeblich aus Gewerbesteuereffekten und nicht aus der Verschiebung der Besteuerung der stillen Reserven in die körperschaftsteuerliche Sphäre sowie das einkommensteuerliche Teileinkünfteverfahren. Zudem wird die Vorteilhaftigkeit der Einlagegestaltung von der gewählten Bilanzierungsalternative und der Vermögensaufteilung bei der Personengesellschaft beeinflusst. Die Bilanzierungsalternative des Buchwertansatzes in der Steuerbilanz der Personengesellschaft und einer quotalen positiven Ergänzungsbilanz für die Mitunternehmer-Kapitalgesellschaft führt zu einer einkommensteuerlichen Doppel- erfassung der stillen Reserven und ist somit aus steuersystematischer Perspektive als nicht adäquat anzusehen. Die Analyse zeigt, dass die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG hinsichtlich des Ziels der Verhinderung einer ertragsteuerlichen Statusverbesserung des Einlegenden nicht stringent ist.